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Abgeltungsteuer

Mit der Abgeltungsteuer werden seit dem 01.01.2009 unterschiedliche Kapitalanlageformen einheitlich behandelt und mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Jeder Kapitalertrag, der über den Sparer-Pauschbetrag hinausgeht, wird pauschal mit 25 Prozent besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren/Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Weitere Informationen rund um die Abgeltungsteuer finden Sie bei Häufige Fragen

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie uns, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag oder wenn die Kapitalerträge über die gesetzliche Höchstgrenze hinausgehen, werden von uns 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Einen Freistellungsauftrag können Sie einrichten, ändern oder löschen, indem Sie einfach unser Online-Formular ausfüllen und per Post an uns schicken. Weitere Informationen rund um den Freistellungsauftrag finden Sie bei Häufige Fragen.

Hier geht′s zum Formular „Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen”.

Kirchensteuer

Seit dem 01.01.2015 hat sich das Verfahren des Kirchensteuerabzugs geändert. Ihre Kirchensteuer wird nun automatisch von uns an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen dies also nicht mehr bei der ProCredit Bank beantragen.

Um die automatische Abführung der Kirchensteuer gewährleisten zu können, fragen wir einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuermerkmal unserer Kunden ab. Möchten Sie Ihre Kirchensteuer nicht von uns, sondern von Ihrem Finanzamt erheben lassen? Dann können Sie der Übermittlung Ihres Kirchensteuermerkmals widersprechen. Das Formular für diesen Sperrvermerk steht beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de) unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ für Sie bereit. Weitere Informationen rund um die Kirchensteuer finden Sie bei Häufige Fragen.

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