Häufige Fragen

... und Antworten

Allgemeine Fragen

Ist mein Geld bei der ProCredit Bank sicher?

Ihre Einlagen sind bei uns doppelt gesichert. Als deutsche Bank unterliegt die ProCredit Bank zum einen dem deutschen gesetzlichen Sicherungsverfahren. Damit sind Ihre Einlagen bis zu einer Höhe von EUR 100.000 pro Person durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gedeckt und zum anderen sind wir zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt.

Warum wird meine aktive Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen benötigt?

Bislang sahen unsere Geschäftsbedingungen vor, dass Änderungen von Bedingungen und Preisen nicht aktiv zugestimmt werden musste. Die Zustimmung galt als erteilt, wenn den Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen wurde. Dies war in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 geregelt. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 27. April 2021) ist dieses Vorgehen nicht länger wirksam. Daher muss nun, zumindest bei bestimmten Änderungen, aktiv Ihr Einverständnis eingeholt werden.

Fragen zum Thema Online Banking

Wie funktioniert das e-Banking bei der ProCredit Bank?

Über unsere Website www.procreditbank.de gelangen Sie zur Startseite des e-Bankings (oben rechts „Online Banking“). Hier melden Sie sich mit Ihrem e-Banking-Alias sowie Ihrer PIN (der e-Banking-PIN) an. Bei der ersten Anmeldung zum e-Banking ist die PIN, die Sie von uns erhalten haben, in eine PIN Ihrer Wahl zu ändern. Die e-Banking PIN muss mindestens acht Zeichen lang sein. Bitte mischen Sie Zahlen und Buchstaben so, dass mindestens drei davon Zahlen oder Buchstaben sind (z. B. 4Emu1602). Groß- und Kleinschreibung ist zu beachten, Sonderzeichen sind nicht möglich.

Nachdem Sie ein Konto beantragt haben, erhalten Sie von uns Ihre IBAN und Ihren e-Banking-Alias, den Sie als Login-Namen nutzen. Aus Sicherheitsgründen schicken wir Ihnen die e-Banking-PIN einige Tage später zu.

Wie kann ich meine e-Banking-PIN ändern?

Die e-Banking-PIN können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich unter „Einstellungen“ im e-Banking ändern.

Was mache ich, wenn ich meine e-Banking-Anmeldedaten vergessen habe?

Firmenkunden können Ihre e-Banking-PIN einfach über die Log-in Seite des e-bankings zurück setzen.
Privatkund*innen: Bitte schicken Sie uns ein formloses Schreiben mit Unterschrift (als Brief oder Scan) an deu.kundenservice@procredit-group.com oder rufen uns unter +49 69 719129-100 (mit Angabe Ihrer Telefon-PIN) an.

Fragen zu unserem Angebot für Privatkund*innen

Welche Voraussetzungen gibt es für die Kontoeröffnung?

Wir bieten Konten für volljährige Einzelpersonen an (Gemeinschaftskonten werden nicht geführt). Zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos benötigen Sie ein auf Ihren Namen lautendes Girokonto bei einer anderen Bank in Deutschland. Dieses wird als Referenzkonto fest hinterlegt und nur dorthin können Gelder online transferiert werden.

Wie führe ich ein Tagesgeldkonto bei der ProCredit Bank Deutschland?

Ihr Konto bei der ProCredit Bank führen Sie einfach und bequem per e-Banking. Zudem haben Sie die Möglichkeit, per Telefon Auskunft über Ihr Konto einzuholen oder bestimmte Aufträge zu erteilen. Hier wird zur Legitimation Ihre Telefon-PIN abgefragt, welche Sie gemeinsam mit Ihrer e-Banking-PIN erhalten.

Kann ich Vollmachten für mein Konto erteilen?

Für Ihr Konto bei der ProCredit Bank können Sie nur eine einzige Vollmacht erteilen. Zur Einrichtung einer solchen füllen Sie das Formular zur Erteilung einer Vollmacht, das Sie im Menüpunkt „Downloads und Formulare“ bei „Kontakt & Hilfe“ finden, aus und senden es unterschrieben an uns. Die zu bevollmächtigende Person muss vor Erteilung der Vollmacht eine Identitätsprüfung via Postident/Videoident durchführen lassen. Bitte beachten Sie, dass für die bevollmächtigte Person der Geschäftsverkehr mit der ProCredit Bank nur schriftlich und nicht per e-Banking oder Telefon möglich ist.

Wie kann ich bei einem Umzug meine hinterlegten Adressdaten ändern?

Die von Ihnen hinterlegten Daten können Sie einfach formlos schriftlich (mit Unterschrift) oder über das Formular „Auftrag zur Änderung der Kontaktdaten“ im Menüpunkt „Downloads und Formulare“ bei „Kontakt & Hilfe“ ändern – jeweils rechtsverbindlich unterzeichnet.

Fragen zum Tagesgeldkonto

Wie kann ich mein Referenzkonto ändern?

Hierfür benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular „Auftrag zur Änderung des Referenzkontos“, das Sie im Menüpunkt „Downloads und Formulare“ bei „Kontakt & Hilfe“ finden. Bitte beachten Sie bei Änderungen Ihres Referenzkontos, dass es sich immer um ein deutsches Girokonto auf Ihren Namen handeln muss.

Kann ich ein Gemeinschaftskonto als gültiges Referenzkonto angeben?

Ja, Sie können als Referenzkonto ein Gemeinschaftskonto angeben.

Auf welchem Weg und wie häufig erhalte ich meine Kontoauszüge?

Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird Ihnen ein Jahreskontoauszug (der gleichzeitig als Rechnungsabschluss gilt) in Ihrem e-Banking-Postfach zur Verfügung gestellt. Die Kontoumsätze können Sie selbstverständlich jederzeit im e-Banking einsehen.

Wie kann ich mein Tagesgeldkonto auflösen?

Zur Auflösung des Tagesgeldkontos benötigen wir lediglich einen rechtsverbindlich unterzeichneten, formlosen Auflösungsauftrag. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten.

Wann werden die Zinsen für mein Guthaben auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben?

Die Gutschrift der Zinsen erfolgt immer am 31.12. jeden Jahres oder bei Auflösung des Kontos.

Fragen zum Festgeld

Gibt es für das Festgeld Kontoauszüge?

Sie erhalten von der ProCredit Bank für das Festgeld keine Kontoauszüge, sondern jeweils am Ende eines Anlagejahres sowie am Ende der gewählten Festlaufzeit eine Abrechnung, die Ihnen in Ihrem e-Banking-Postfach zur Verfügung gestellt wird.

Gibt es beim Festgeld einen Mindestanlagebetrag?

Der Mindestanlagebetrag für ein Festgeld beträgt 5.000 EUR.

Auf welches Konto und wann werden die Zinsen für mein Festgeld gutgeschrieben?

Die Zinsen werden am Ende eines Anlagejahres auf Ihr Tagesgeldkonto gutgeschrieben.

Fragen zum Thema Steuern für Privatkund*innen

Was bedeutet die Abgeltungsteuer für mich?

Mit der Abgeltungsteuer werden seit dem 01.01.2009 unterschiedliche Kapitalanlageformen einheitlich behandelt und mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Jeder Kapitalertrag, der über den Sparer-Pauschbetrag hinausgeht, wird pauschal mit 25 % besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR pro Person, bei Ehepaaren/Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 2.000 EUR. Die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag werden von uns automatisch ermittelt und anonym an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungsteuer wird erst abgeführt, wenn die Kapitalerträge den im Freistellungsauftrag angegebenen Sparer-Pauschbetrag übersteigen und wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.

Was ist ein Freistellungsauftrag und worauf muss ich bei der Erteilung des Freistellungsauftrages achten?

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie uns, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag oder wenn die Kapitalerträge über die gesetzliche Höchstgrenze hinausgehen, werden 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.
 Der Freistellungsauftrag ist ab Eingang bei der ProCredit Bank gültig und kann nur zum 31.12. eines Jahres gelöscht werden. Jeder Freistellungsauftrag kann bis auf Widerruf unbefristet oder vorab auf den 31.12. eines Jahres befristet beauftragt werden. Schließen Sie Ihre Konten bei der ProCredit Bank, müssen Sie zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung Ihres Freistellungsauftrags erteilen. Seit dem 01.01.2011 müssen Freistellungsaufträge die steuerliche Identifikationsnummer enthalten.
 Zur Einrichtung eines Freistellungsauftrages für Sie benötigen wir den ausgefüllten und unterschriebenen „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“, den Sie im Menüpunkt „Downloads und Formulare“ unter „Kontakt & Hilfe“ finden, von Ihnen. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten, die Sie bei der ProCredit Bank führen.
Hinweis: Liegt bei Fälligkeit einer Festgeldanlage kein Freistellungsauftrag oder ein Freistellungsauftrag in nicht ausreichender Höhe vor, kann der bereits abgeführte Steuerbetrag nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Freistellungsauftrag unter folgenden Umständen ungültig wird:

• Trennung oder Scheidung: Auch wenn Sie alleinige*r Vertragsinhaber*in sind, müssen Sie bei einem vorliegenden Gemeinschaftsauftrag einen neuen Freistellungsauftrag einrichten, da dieser bei Trennung oder Scheidung ungültig wird.
• Namensänderung/Hochzeit: Wenn Sie Ihren Namen z.B. aufgrund von Heirat ändern, muss ein neuer Freistellungsauftrag auf den geänderten Namen eingereicht werden.
• Umzug ins Ausland: Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und damit nicht mehr der uneingeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen, verliert der Freistellungsauftrag seine Gültigkeit.

Wie kann ich meinen bereits verbrauchten Sparer-Pauschbetrag erfahren?

Wenn Sie in einem Jahr Kapitalerträge erwirtschaftet haben, können Sie die Höhe dieser Kapitalerträge sowie den dadurch bereits verbrauchten Sparer-Pauschbetrag im e-Banking unter dem Menüpunkt „Persönlicher Bereich“ unter „Steuern“ einsehen.

Wo kann ich meinen aktuellen Kirchensteuerauftrag einsehen?

Sie haben die Möglichkeit, im e-Banking unter den Menüpunkten „Persönlicher Bereich“ und „Steuern" einzusehen, ob für Sie Kirchensteuer abgeführt wird.

Warum wird die Kirchensteuer automatisch abgeführt?

Aufgrund der Änderung des Steuerrechts führen wir seit dem 01.01.2015 Ihre Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab. Sie können dies also nicht mehr bei der ProCredit Bank beantragen. Stattdessen fragen wir einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuermerkmal unserer Kund*innen ab. Das Kirchensteuermerkmal gibt in verschlüsselter Form Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Die Abfrage führen wir jährlich im Zeitraum zwischen dem 01.09 und dem 31.10. durch. Wenn Sie diesem Verfahren widersprechen möchten, können Sie das direkt bei dem Bundeszentralamt für Steuern machen. Als Angehörige*r einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft müssen Sie dann die Kirchensteuer im Rahmen Ihrer Steuererklärung abführen.

Wie kann ich der Weitergabe meines Kirchensteuermerkmals widersprechen?

Möchten Sie Ihre Kirchensteuer nicht von uns, sondern von Ihrem Finanzamt erheben lassen? Dann können Sie der Übermittlung Ihres Kirchensteuermerkmals jeweils bis zum 30.06. eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Dort steht unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ ein Formular für diesen Sperrvermerk für Sie bereit (bzst.de). Wenn Sie die Sperre beantragen, informiert das Bundeszentralamt für Steuern das für Sie zuständige Finanzamt über unseren erfolglosen Abfrageversuch. Ihr Wohnsitzfinanzamt fordert Sie dann zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung auf. Der Sperrvermerk gilt bis auf Widerruf.

Was geschieht, wenn ich im Lauf des Jahres aus der Kirche austrete?

Stichtag für das Kirchensteuermerkmal ist der 31.08. Gehören Sie zu diesem Zeitpunkt einer Kirche an, wird die Kirchensteuer im darauffolgenden Kalenderjahr von Ihren Zinsen abgeführt. Das gilt auch, wenn Sie zwischen dem 31.08. und dem Jahresende aus der Kirche austreten. Die zu viel abgeführte Kirchensteuer erhalten Sie dann über Ihre Einkommensteuererklärung zurück. Treten Sie zwischen dem Jahresbeginn und dem 31.08. aus der Kirche aus, endet die Abführung der Kirchensteuer mit dem Kalenderjahr.

Wie bekomme ich eine Steuerbescheinigung?

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen automatisch im Januar jeden Jahres im e-Banking-Postfach zur Verfügung gestellt.

Wann und wie häufig werden Steuern abgeführt?

Die Steuer wird immer zum Zeitpunkt des Zinsflusses fällig. Insofern kein Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt, findet die steuerliche Berücksichtigung direkt vor Ihrer Zinsgutschrift statt.

Fragen zu unserem Angebot für Firmenkunden

Ist jede Änderung im Handelsregister der Bank mitzuteilen?

Nein, nur Änderungen, die eine Veränderung in der Kontobeziehung nach sich ziehen, beispielsweise ein neuer Firmensitz oder eine Veränderung bei den Vertretungsberechtigten etc.

Was passiert, wenn die NV-Bescheinigung abgelaufen ist?

Nach Ende der Gültigkeitsdauer der NV-Bescheinigung berechnet die Bank Kapitalertragsteuer auf ausgezahlte Zinsen und führt diese auch an das Finanzamt ab. Die Bescheinigung selbst verbleibt bei der Bank, sofern der Kunde sie nicht ausdrücklich zurückfordert. Eine automatische Benachrichtigung über den Ablauf der Gültigkeitsdauer der NV-Bescheinigung durch die Bank erfolgt nicht, die Überwachung der Gültigkeitsdauer obliegt der Buchhaltung des Unternehmens.

Fragen zu unserem Firmenkonto mit Tagesgeldkonto

Kann ich das Konto als mein Hausbankkonto nutzen?

Dies ist nicht möglich, da es sich in seinen Funktionen um ein eingeschränktes Konto handelt. Es verfügt über keine Debit- oder Kreditkarten und es ist weder möglich, Bargeld einzuzahlen noch Bargeld abzuheben. Wir bieten keine Schecks an und können keine Schecks zur Gutschrift annehmen. Das Konto dient als Ergänzungskonto zu Ihrem Hausbankkonto für den Zahlungsverkehr.

Wie oft erhalte ich Kontoauszüge?

Kontoauszüge für das Firmenkonto werden grundsätzlich monatlich erstellt. Zum Ende eines Kalendervierteljahres erhalten Sie regelmäßig einen Rechnungsabschluss. Die Auszüge rufen Sie in Ihrem e-Banking-Postfach ab. Ihre Kontoumsätze können Sie auch jederzeit online über das e-Banking nachverfolgen.

Auf welchem Weg erhalte ich meine Kontoauszüge?

Die Kontoauszüge werden Ihnen im e-Banking-Postfach zur Verfügung gestellt, so dass Sie sie jederzeit einsehen, herunterladen, ausdrucken oder auf Ihrer Festplatte speichern können. Sollten Sie Ihr Konto ausschließlich über EBICS führen, senden wir Ihnen die Kontoauszüge mit der Post.

Wie werden Transaktionen freigegeben?

Um Überweisungen tätigen zu können, benötigen Sie eine mobile Transaktionsnummer (mTAN). Sie erhalten diese einzeln für die jeweilige Überweisung über Ihr Mobiltelefon.

Was passiert, wenn ich mich bei der Eingabe der mTAN vertippe?

Ihre mTAN wird aus Sicherheitsgründen gesperrt, sollten Sie diese insgesamt dreimal falsch eingeben.

Was passiert, wenn ich keine mTAN erhalte?

In diesem Fall ist es hilfreich, das Mobiltelefon herunterzufahren, neu zu starten und sich aus dem e-Banking auszuloggen. Anschließend loggen Sie sich wieder ein und geben die Zahlung erneut ein. Somit wird eine neue mTAN generiert.

Gibt es ein Limit für eine e-Banking-Überweisung?

Das Limit ist standardmäßig auf 50.000 EUR eingestellt und kann jederzeit durch einen formlosen Antrag geändert werden.

Kann ich das Konto auch über EBICS führen?

Sie können Ihr Konto in eine EBICS-basierte Software einbinden.

Können innerhalb des e-Bankings an die Nutzer*innen verschiedene Rechte erteilt werden?

Sie können Mitarbeiter*innen unterschiedliche Rechte im e-Banking einräumen: Zahlungen erfassen, Zahlungen freigeben, Kontostände und Umsätze abfragen oder natürlich volle Rechte.

Fragen zum Zahlungsverkehr für unser Firmenkonto

Was kostet eine SEPA-Überweisung?

SEPA-Überweisungen sind kostenfrei.

Was kostet eine Überweisung auf ein Konto, das der ProPay-Gruppe angehört?

Die Kosten für eine Überweisung auf ein Konto innerhalb der ProPay-Gruppe sind fix und beziehen sich auf jede einzelne Überweisung unabhängig von deren Höhe. Die jeweils aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Wer trägt die Kosten für eine Überweisung auf ein Konto, das der ProPay-Gruppe angehört?

Die Kosten tragen Sie als Absender der Überweisung. So muss Ihr Kontosaldo bei der Ausführung der Überweisung mindestens den Überweisungsbetrag zuzüglich der Gebühren aufweisen.

Was bedeuten im internationalen Überweisungsverkehr BEN, OUR und SHA?

Bei grenzüberschreitenden Überweisungen (in Nicht-EWR-Staaten) in EUR oder USD durchläuft Ihre Zahlung ein Netz von Korrespondenzbanken, die für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Zahlung sorgen. Die einzelnen Banken erheben für die Abwicklung Gebühren, die entweder von dem Zahlungsbetrag abgebucht werden oder aber dem Auftraggeber der Zahlung in Rechnung gestellt werden. Als Absender der Überweisung entscheiden Sie über die Aufteilung dieser Gebühren.

BEN bedeutet, dass der/die Zahlungsempfänger*in alle Kosten trägt. Er/sie empfängt einen um alle angefallenen Gebühren verminderten Geldbetrag.

OUR bedeutet, dass Sie als Auftraggeber*in der Zahlung alle Kosten tragen. Der von Ihnen erfasste Betrag wird dem/der Zahlungsempfänger*in voll ausgezahlt. Wir stellen Ihnen unsere Gebühr und eventuell anfallende Gebühren beteiligter Banken gesondert in Rechnung.

SHA bedeutet, dass die Gebühren der Überweisung zwischen Auftraggeber*in und Empfänger*in geteilt werden. Wir stellen Ihnen, wenn Sie diese Option wählen, eine fixe Gebühr (die Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen) gesondert in Rechnung. Alle Gebühren, die andere an der Überweisung beteiligte Banken erheben, werden dem Überweisungsbetrag abgezogen. So kommt ein um diese Gebühren verminderter Betrag bei dem/der Zahlungsempfänger*in an.

Was geschieht, wenn mein Konto nicht die für eine Überweisung notwendige Deckung (Überweisungsbetrag + evtl. anfallende Gebühren) aufweist?

In diesem Fall wird die Zahlung nicht ausgeführt und wir informieren Sie via E-Mail, dass Ihr Konto nicht die notwendige Deckung aufweist.

Kann ich einen Dauerauftrag einrichten?

Sie können für SEPA-Überweisungen Daueraufträge einrichten.

Kann ich einen Dauerauftrag ändern?

Daueraufträge können nicht geändert werden. Sie müssen den bestehenden Auftrag löschen und mit angepassten Daten neu erfassen.

Was geschieht, wenn am Zahltag eines eingestellten Dauerauftrages mein Konto nicht die notwendige Deckung aufweist?

Falls Ihr Konto an dem Zahltag über keine ausreichende Deckung verfügt, wird die Zahlung nicht ausgeführt und muss von Ihnen nachträglich manuell beauftragt werden.

In welchen Währungen neben EUR kann ich Überweisungen beauftragen?

Überweisungen können in EUR und in USD ausgeführt werden.

Woran liegt es, dass der BIC nicht akzeptiert wird?

Der BIC (SWIFT) muss 11 Stellen betragen. Sollte der BIC des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin weniger Stellen ausweisen, so füllen Sie bitte die verbleibenden Stellen mit dem Buchstaben „X“, beispielsweise AAAARSBGXXX.

Was bedeutet „Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung“ (AWV)?

Bitte beachten Sie die Pflicht zur gesonderten Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Deutschen Bundesbank: 0800 / 1234 111 (entgeltfrei, nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar). Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundesbank.