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Kirchensteuer
Ihre Kirchensteuer wird automatisch von uns an das Finanzamt abgeführt. Um die automatische Abführung der Kirchensteuer gewährleisten zu können, fragen wir bei Begründung der Geschäftsbeziehung sowie einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuermerkmal unserer Kunden ab. Möchten Sie Ihre Kirchensteuer nicht von uns, sondern von Ihrem Finanzamt erheben lassen? Dann können Sie der Übermittlung Ihres Kirchensteuermerkmals widersprechen. Das Formular für diesen Sperrvermerk steht beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de ) unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ für Sie bereit. Weitere Informationen rund um die Kirchensteuer finden Sie bei Häufige Fragen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Die Bank verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, im Rahmen der Interessenabwägung, aufgrund Ihrer Einwilligung, aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder im öffentlichen Interesse. Weitere Einzelheiten können Sie unseren Datenschutzhinweisen und den jeweils maßgeblichen Vertragsunterlagen entnehmen. Die Bank verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produkt- und Unternehmensinformationen zukommen zu lassen.
Darüber hinaus bin ich damit einverstanden, Produkt- und Unternehmensinformationen der ProCredit Bank auch per E-Mail zu erhalten. Dieser Einverständniserklärung kann ich jederzeit formlos widersprechen, z. B. durch eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Ich bin damit einverstanden, mein Konto betreffende vertrauliche Informationen per E-Mail zu erhalten, wenn diese durch ein Kennwort geschützt sind. Das Kennwort wird mir nicht per Mail, sondern auf einem anderen Weg mitgeteilt (z. B. per SMS oder telefonischem Anruf auf eine von mir angegebene Mobilfunknummer). Dieser Einverständniserklärung kann ich jederzeit formlos widersprechen, z. B. durch eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Angaben nach Steuerrecht für natürliche Personen
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Unterzeichnende gesetzlich verpflichtet ist, alle für die Selbstauskunft erforderlichen Informationen vollständig und richtig gegenüber der Bank zu erteilen (siehe § 3a Abs. 2 FKAustG). Bei einer Änderung der Gegebenheiten ist der/die Unterzeichnende verpflichtet, die neu zutreffenden Angaben bis zum letzten Tag des maßgeblichen Kalenderjahres oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums oder 90 Kalendertage nach dem Eintritt der Änderung der Gegebenheiten, je nachdem, welches Datum später ist, der Bank mit einer Selbstauskunft richtig und vollständig mitzuteilen (siehe § 3a Abs. 3 FKAustG). unrichtige oder unvollständige Angaben können in Staaten, in denen eine Steuerpflicht besteht, rechtlich relevant sein.
Ich versichere, dass alle oben gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind und verpflichte mich, Änderungen der Bank innerhalb der gesetzlichen Fristen mitzuteilen. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese gesetzliche Verpflichtung gemäß § 28 Abs. 1, 1a FKAustG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Meldung personenbezogener Daten an das BZSt bei Kontoinhabern mit FATCA/ CRS Bezug
Ich nehme zur Kenntnis, dass mit diesem Formular (gem §§ 5,8 FATCA-USA-Umsetzungsverordnung) die folgenden Daten erhoben verarbeitet und ggf. an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden: Kontonummern, Kontosalden, Namen, Anschrift, Geburtsdatum und TIN der beherrschenden Person. Das BZSt leitet die hier erhobenen Daten an ausländische Steuerbehörden weiter.
Einbeziehung der Geschäftsbedingungen
Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für die Teilnahme am e-banking inklusive Postfach, Bedingungen für das Tagesgeld und Festgeldkonto. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann unter https://www.procreditbank.de/de/service/konditionen-bedingungen.html eingesehen bzw. herunter geladen werden.
Folgende Ergänzung zu den Geschäftsbedingungen nehme ich zur Kenntnis und bin damit einverstanden:
Die ProCredit Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Guthaben auf Anlagekonten ein Verwahrentgelt zu erheben. Die ProCredit Bank ist berechtigt, die Höhe des Verwahrentgelts für Guthaben auf Anlagekonten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die Höhe des jeweils aktuellen Verwahrentgelts wird auf www.procreditbank.de bekannt gegeben, oder kann telefonisch im Kundenservice der ProCredit Bank abgefragt werden. Zur Berechnung des vereinbarten Verwahrentgelts ermittelt die ProCredit Bank den täglichen Saldo pro Anlagekonto und grenzt das Verwahrentgelt entsprechend der aktuellen Höhe des Verwahrentgelts, die auf der Website der ProCredit Bank veröffentlicht wird, täglich ab. Die Belastung des so ermittelten Verwahrentgelts erfolgt mit dem Rechnungsabschluss zum Jahresende.
Weiterhin gelten die Informationen, die im Informationsbogen für den Anleger zum Einlagenschutz zusammengefasst sind. Der Informationsbogen kann unter https://www.procreditbank.de/de/service/einlagensicherung.html eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Preise für Bankdienstleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der ProCredit Bank definiert.
Ich bestätige außerdem ausdrücklich im Sinne des Geldwäschegesetzes, dass ich im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung handle (insbesondere nicht als Treuhänder).